Im Jahr 2003 ist aus der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Gottschalk, Becker und Partner die Kanzlei Dr. Gottschalk Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater hervorgegangen.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Bereichen des Steuer- und Wirtschaftsrechts. Zu unseren Schwerpunkten zählen neben dem Unternehmenssteuerrecht auch
das Recht der Unternehmensnachfolge, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Marken-, Urheber- und Designrecht sowie das Wettbewerbs- und Kartellrecht.